Neues zur Villa in Witten

Kürzlich schrieben wir über villa-gewinnen.at. Am Montag hatte die zuständige Behörde erklärt, dass es sich um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Bis Mittwoch hatte Herr Bär Zeit sich dazu zu äußern. Und scheinbar ist es ihn nicht gelungen die Behörde von dem Gegenteil zu überzeugen:

So erging am Mittwoch (4.2.2009) eine Ordnungsverfügung in der Herr Bär aufgefordert wird das Spiel bis spätestens Freitag 16 Uhr aus dem Internet zu nehmen. Weiter kritisierte die Behörde, dass die Teilnehmer nicht einmal wüssten ob das Spiel tatsächlich statt findet.

Herr Bär zeigt sich daraufhin enttäuscht und will nun prüfen ob er das Spiel vom Ausland aus anbieten kann. Wir sind keine Juristen, aber haben große Bedenken, dass sich so leicht das deutsche Gesetzt umgehen lässt. Weiter vermuten wir, dass dann noch immer die Teilnahme an dem Spiel strafbar wäre.

Es erscheint uns merkwürdig, dass Herr Bär scheinbar nicht versucht hat die Bedenken der Behörde aus dem Weg zu räumen. Es wurde ja kritisiert, dass es zu sehr vom Glück abhängt wer nachher 5 (einfache?) Quiz-Fragen am schnellsten beantwortet. Dies hänge von der Verbindungsgeschwindigkeit ab (und auch davon wie ausgelastet der Server gerade ist). Wieso macht man dann nicht ein Quiz mit mehr Quizfragen? Vielleicht sogar ein anspruchsvolleres Quiz bei dem nicht nur einfach 5 Fragen gestellt werden …? www.quiz-fabrik.de bietet zum Bsp. solche anspruchsvollen Quiz-Spiele an.

Nachzulesen unter:

In einem kürzlich abgegebenen Interview zeigte sich Herr Bär sowieso enttäuscht über die geringe Teilnehmerzahl an seinem Quiz. Bis Montag seien erst einige Hundert Anmeldungen eingegangen (also immerhin einige Tausend Euro bezahlt worden). In einem weiteren Interview wird gesagt, dass Herr Bär durch die Aktion aber einen neuen Kauf-Interessenten an dem Haus gefunden hätte.

Vermutlich ist dies das Ende der “Geschichte” villa-gewinnen.at und auch um winyourhome.de ist es ruhig geworden. Sollte es noch Neuigkeiten aus dem Bereich der privaten Hausverlosung geben, werden wir aber weiterhin darüber berichten.

Aufgrund der heiklen Rechtslage weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir für diesen Artikel keine Haftung übernehmen.

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